|
|
 |
| Willkommen :: |
|
|
 |
 |
|
 |
Neuste Informationen vom TVB |
 |
 |
Standpunkte des Berliner Taxigewerbes zu BER 2012-02-01 |
An den
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
Herrn Michael Müller
Sehr geehrter Herr Senator Müller,
nach der Information über den Verhandlungsstand mit der Verwaltung des für den neuen Berliner Hauptstadtflughafen zuständigen Landkreises Dahme- Spreewald und über den Vorschlag durch die Mitarbeiter Ihres Hauses haben die am Anhörungsverfahren für den Berliner Taxitarif beteiligten Gewerbevertretungen eingehend beraten.
Wir unterrichten Sie mit diesem Schreiben über die erarbeiteten gemeinsamen Standpunkte der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. („Innung), des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e.V. (TVB) und TaxiDeutschland (TD), Landesverband Berlin.
Folgende Aspekte gelten als von unserer Seite zwingend für eine reibungslose An- und Einbindung von BER durch Taxen vorauszusetzen und damit als nicht verhandelbar:
• Kein doppelter Tarif: Der Vorschlag durch Ihre MitarbeiterInnen, einen weiteren Tarif nur für Fahrten ab BER in die Taxameter der Berliner Taxen aufzunehmen, ist weder praktikabel noch betrugssicher. Für Fahrgäste ginge die Transparenz und Nachvollziehbarkeit verloren.
• Kein Laderecht für LDS- Taxen in Berlin: In LDS konzessionierte Taxen sollen als Pflichtfahrgebiet mit Lademöglichkeit weiterhin ausschließlich in LDS bereitgehalten werden. Der Berliner Tarifbereich ist weiterhin ausschließlich durch in Berlin ansässige Betriebe mit in Berlin konzessionierten Fahrzeugen und mit qualifiziertem Fahrpersonal (Berliner Ortskunde) zu bedienen.
• Alle Ortskundeprüfungen (OKP) für Berlin in Berlin: Nur Berliner Betriebe können die Ausbildung zur OKP und Berliner Prüfer/innen die Qualität der OKP selbst gewährleisten. Ein Aufweichen der bisherigen Regelung (Ortstreue) wird von uns abgelehnt.
• Zwei getrennte Halteplätze in BER: Auf Grund der Lage stellt der neue Flughafen einen Sonderfall dar. Wir halten es für verfehlt, die Mobilität der Flug -und Fahrgäste nach juristischen Gebietsansprüchen zu lösen. Alle Fachleute gehen davon aus, dass 95% der Flug-/ Fahrgäste von und nach Berlin fahren. Für alle Beteiligten und besonders für die Hauptbetroffenen, die Fahr - und Fluggäste, gibt es eine sinnvolle Lösung:
• Bei deutlicher Kennzeichnung („Taxi nach Berlin“/ „Taxi in andere Richtungen“) müssen getrennte Halteplätze auf dem Flughafen vorgehalten werden um eine hohe Qualität unserer Dienstleistung dauerhaft gewährleisten zu können.
Wir bitten Sie höflichst um Stellungnahme bis zum 31.01.2012.
Für Rückfragen und weitere Gespräche stehen wir selbstverständlich und gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Vorstände der Gewerbevertretungen
Detlev Freutel (TVB), Uwe Gawehn (Innung), Stephan Berndt (TD)
|
 |
Berliner Senat macht bei Flughafenanbindung den Kniefall vor LDS 2011-12-19 |
PRESSEMITTEILUNG
Taxitarifverhandlungen auf dem Rücken von Berlins Fahrgästen und Taxibetrieben:
Berliner Senat macht bei Flughafenanbindung den Kniefall vor LDS
7200 Berliner Taxen sollen sich in BER an 30 Droschken aus Landkreis Dahme- Spreewald orientieren!
Berlins Taxen sollen im kommenden Jahr zur Anbindung des neuen Flughafens BER den Tarif des Landkreises Dahme- Spreewald (LDS) programmieren. Dies sieht ein Entwurf der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, der in dieser Woche den Vertretungen des Droschkengewerbes der Hauptstadt vorgestellt worden ist und den Sachstand der Verhandlungen mit LDS wiedergebe.
Demnach soll ab 2012 für die rund 7200 Berliner Taxen gelten, dass sie bei Abfahrt am Flughafen BER mit dem LDS- Tarif abfahren und es am Flughafen keine getrennten Wartebereiche für Taxis aus Berlin und LDS mehr geben wird. Zudem sollen alle LDS- Taxen Beförderungs- bzw. Laderecht in ganz Berlin erhalten. Der Taxiverband Berlin, Brandenburg (TVB) schätzt, dass es sich dabei über kurz oder lang um 800 bis 1000 Taxen handeln wird.
Detlev Freutel, Vorsitzender des TVB, erklärte dazu: „Mit dieser Vereinbarung müssten die Fahrgäste künftig vom Flughafen nach Berlin mehr bezahlen als aus der Stadt zum Airport. Kein Berlinbesucher kann dann mehr erkennen, welcher Tarif gerade eingestellt ist.“ Freutel, selbst Berliner Taxiunternehmer, befürchtet, dass damit das Tor für weitere massive Betrügereien geöffnet werde: „Zudem soll nach den vorgestellten Plänen die Qualitätssicherung der Berliner Ortskunde für Fahrer mit LDS- Zulassung durch die dortige Behörde gewährleistet werden.“ Dies sei absolut unrealistisch, so der TVB- Chef.
Freutel betonte, dass alle bei dem Gespräch in der Senatsverwaltung anwesenden Gewerbevertretungen die Vorschläge „einhellig abgelehnt haben“. Es sei nicht nur die technisch schwierigste und teuerste Lösung vorgestellt worden, vielmehr „wird hier ein Kniefall vor dem Landkreis praktiziert, der auf dem Rücken der Fahrgäste stattfindet, die zu 95% von und nach Berlin fahren“. Das Berliner Taxigewerbe werde sich mit diesen Senatsvorschlägen nicht abfinden. Detlev Freutel kündigte Widerstand an: „Wir rechnen damit, dass es dann noch mehr Taxianmeldungen in LDS geben wird.“ Schon jetzt fahren zahlreiche Berliner Kutscher mit LDS- Kennzeichen und unterhalten im Landkreis lediglich einen Briefkasten, um von den höheren Tarifen und Laderechten am Flughafen zu profitieren. Freutel forderte: „Der neue Großflughafen muss in den Berliner Tarif eingebunden werden. Der Senat ist von der Berliner Bevölkerung zur Wahrung ihrer Interessen gewählt worden und muss sich auch um die Fahrgäste und Taxibetriebe der Stadt kümmern.“
Berlin, 15. Dezember 2011
Taxi Verband Berlin Brandenburg e.V.
Hohenzollerndamm 184
10713 Berlin
Vorsitzender: Detlev Freutel |
 |
LDS übernimmt das Berliner Taxigewerbe 2011-12-14 |
 LDS übernimmt das Berliner Taxigewerbe
Am heutigen Tage wurden den Berliner Gewerbevertretern die angedachten Regelungen für die Berliner und LDS-Taxen ab Eröffnung BER bekanntgegeben. Die Regelung sieht ein Laderecht für alle LDS-Taxen an den Halteplätzen im Pflichtfahrgebiet Berlin vor. Gleichzeitig müssen alle Berliner Taxifahrer die Ortskunde LDS in einer Übergangszeit nachholen. Weitere interessante Neuerungen für das Berliner Taxigewerbe können dem folgenden Sachstandsbericht der Senatsverwaltung entnommen werden!
.
.
.
BT
SenStadtUm 14.12.2011
VII
Taxenregelung BER: Sachstand der Verhandlungen zu neuer Vereinbarung mit LDS
Gesamtgefüge mit folgenden Elementen:
1. Tarif: Gemeinsamer Flughafentarif für alle Fahrten ab BER = LDS Tarif ( mit Modifikation bei Zuschlägen)
2. Pflichtfahrbereich: Für alle Taxen nach Berlin und zu den Zielen im 30 km-Umkreis um BER (wie bisher – Liste der Gemeinden)
3. Ortskunde: Für alle Taxen, die Laderecht an BER haben, Nachweis für gesamten Pflichtfahrbereich; d.h. erweiterte Ortskunde.
- Abnahme jeweils für gesamten Pflichtfahrbereich bei der Behörde, die am Hauptwohnsitz des Fahrers zuständig ist.
- Qualitätssicherung beiderseits
- längere Übergangszeiten bis Nachweis erweiterter Ortskunde zu erbringen
- (Stichtagsregelung für sehr begrenzte Zahl von LDS-Taxen mit über längere Zeit erworbener Ortskunde: Einzelfallregelung)
- Ortskundenachweis: Voraussetzung für (privatrechtliche) Regelung mit FBS, geeignete Kennzeichnung des P-Scheins.
4. Bereithalteordnung: Gleichberechtigte Vorfahrt von (berechtigten) LDS- und BER-Taxen, d.h. Verzicht auf jedes Ladeverhältnis
- Laderecht für LDS-Taxen in Berlin (an Taxenständen)
- Gemeinsame Beobachtung der Taxenentwicklung in LDS, gemeinsames Verständnis einer für den Berliner Markt relevanten Obergrenze in LDS.
5. Geltungsdauer: Bis 31.12.2013
6. Evaluierung: Ein Jahr nach Betriebsaufnahme, mit Erfahrung eines vollen Jahres;
Im Bedarfsfall bei wesentlicher Änderung einer der Vereinbarung zu Grunde liegenden Annahmen Nachjustierung der Vereinbarung mit veränderter Regelung ab Anfang 2014.
|
 |
Koalition beschließt „Hamburger Modell“ für das Berliner Taxigewerbe und fordert einheitlichen Tarif 2011-12-12 |
 Schwarzarbeit bekämpfen – Verkehrskonzept Innenstadt und Ausbau der A 100 – Bessere Rahmenbedingungen für den Taxiverkehr – Einheitlicher Tarif für die Flughafenanbindung
„Wir setzen uns für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell ein“. So steht es wörtlich im neuen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU, der am Montag von beiden Parteitagen bestätigt wurde und damit in Kraft treten kann. „Erstmals befasst sich ein eigener Absatz eines Koalitionsvertrages nur mit unserem Gewerbe“, begrüßte Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e.V. (TVB) die Regierungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien, die Grundlage der Senatsarbeit in den kommenden fünf Jahren werden soll. „Endlich wird damit von der Politik anerkannt, worum wir seit Jahren ringen: Das Berliner Taxigewerbe muss reguliert und Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden, damit wir auch in der Hauptstadt wieder mit ehrlicher Arbeit überleben können “, ergänzte Freutel.
Der TVB- Chef erläuterte, dass in Hamburg in allen Taxen Onlinetaxameter eingebaut werden können, mit denen Umsatzunterdrückung nicht mehr möglich ist. „Die Hamburger Bürgerschaft hatte das Geld für den Einbau bewilligt, womit die neue Technik für die Unternehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Detlev Freutel erwartet, dass vom neuen Berliner Senat die Umsetzung der in Hamburg erfolgreichen Maßnahmen auch in der Hauptstadt zeitnah erfolgt.
TVB- Mann Freutel, selbst langjähriger Taxiunternehmer, zeigte sich auch über weitere Vereinbarungen aus dem Koalitionspapier erfreut: „Beim Ausbau der A 100 und der Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Senat uns fest an seiner Seite.“ Besonders wichtig sei ihm das Bestreben nach einem „praktikablen Tarif für die Anbindung des Flughafens BER“: Zum Berliner Stadttarif hat der TVB„ seine Mitglieder befragt und nach dem einheitlichen Votum einen Vorstandsbeschluss herbeigeführt, nach dem wir die Kurzstrecke und die verkehrsbedingte Wartezeit erhalten wollen, damit der Tarif transparent und planbar bleibt. Einen Nachtzuschlag, wie von anderen Gewerbevertretungen gefordert, lehnen wir ab. Der neue Flughafen muss dabei einheitlich eingebunden werden.“ Detlev Freutel sagte, dass der TVB notfalls einen eigenen Tarifantrag an den Senat richten werde, falls die anderen Gewerbevertretungen von diesen Punkten nicht überzeugt werden können: „Durch den Koalitionsvertrag sehen wir uns in unserer gewerbepolitischen Arbeit bestätigt und ermutigt, unseren Kurs fortzusetzen – vor allem im Interesse unserer Fahrgäste, unserer Unternehmen und ihres Fahrpersonals.“
Berlin, 22. November 2011
|
 |
Keine Taxikonzession bei fehlenden Schichtzetteln 2011-11-23 |
Keine Taxikonzession bei fehlenden Schichtzetteln
Ein Taxiunternehmen, welches mehrere Fahrer beschäftigt und keine "Schichtzettel" führt, kann keine Verlängerung der Taxikonzession verlangen. Denn wenn das Taxiunternehmen seine abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfülle, liege Unzuverlässigkeit vor.
Ein Taxiunternehmen nämlich, das mehrere Fahrer beschäftige, sei steuerrechtlich verpflichtet, die vereinnahmten Entgelte über Schichtzettel aufzuzeichnen. Eine Wagenumsatzliste sei für eine Plausibilitätsprüfung nicht ausreichend, weil aus dieser keine Angaben zu Taxameterdaten zu entnehmen seien.
Verwaltungsgericht Berlin
Beschluss vom 10.8.11
(n.rkr.)
Aktenzeichen 11 L 352.11 |
 |
Tarifordnung beim TVB verfügbar 2010-12-15 |
Tarifordnung beim TVB verfügbar
Die seit 11. Dezember gültige Tarifordnung ist in der Geschäftsstelle als Folie und als Ausdruck verfügbar.
Der Ausdruck kann auch aus dem Downloadbereich unserer Internetseite von jedem Mitglied selbst gemacht werden.
Unfallfreie Eiszeit wünscht
Töpfer
.
.
. |
 |
Tarif genehmigt und gültig ab 11.12. 2010 2010-12-10 |
Tarif genehmigt und gültig ab 11.12. 2010
Liebe Kollegen,
am 30. November 2010 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verordnet,
am 10. Dezember 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht,
tritt der neue Taxitarif am Folgetag, also am
11. Dezember 2010 in Kraft.
Danach gilt als Zuschlag statt bisher 0,50 € nun
1,50 € bei bargeldloser Zahlung.
Der Vorstand wünscht allen Kollegen gute Kasse!
Töpfer
.
.
. |
 |
INSIKA: Informations- veranstaltung von TVB und PTB 2010-11-02 |
INSIKA: Informationsveranstaltung von TVB und PTB zum Thema: Manipulationsgeschütztes System zur Aufzeichnung von Daten des Taxengewerbes
Anknüpfend an unseren Bericht zum Start des „Fiskaltaxameters“ in Berlin (TaxiVorfahrt 6/2010, Seite 28) gibt es weitere Einzelheiten über das INSIKA-Projekt zu berichten.
Zu unserer Infoveranstaltung anlässlich des Pilotprojekts zum „Fiskaltaxameter“, in der die beiden Hauptreferenten der Physikalisch-Technischen Bundessanstalt (PTB), Dr. Zisky und Jörg Wolff weitere Einzelheiten zum Start des INSIKA-Projekts bekannt gaben, hatten sich im TVB zahlreiche Gäste aus Wirtschaft und Verwaltung eingefunden, deren Arbeit sehr eng mit dem Taxigewerbe verbunden ist.
Erwartungen an das Projekt aus dem Hamburger und Berliner Taxengewerbe
Nachdem Detlev Freutel alle geladenen Gäste bekannt gemacht hatte, stellte er in seiner Einführung zunächst mit eindrucksvollen Zahlen das Ausmaß bestehender Verwerfungen im Berliner Taxengewerbe dar. Das Erstaunen über einige Beispiele gemeldeter Lohnsummen war bei mehreren Teilnehmern nicht überhörbar. Der eigentliche Skandal dabei bestünde in der jahrelangen Untätigkeit der Berliner Behörden. Der TVB sehe in dem Pilotprojekt zum INSIKA-Verfahren die Chance, die Prüfmethoden zu vereinfachen. Die Einführung verspreche eine größere Gerechtigkeit und Chancengleichheit im Taxengewerbe.
Thomas Lohse von der Taxen Union Hamburg berichtete anschließend über die Entwicklung in Hamburg, wo vor Jahren noch katastrophale Verhältnisse geherrscht hätten. Dies habe die Hamburger Behörde erkannt und das richtige Personal bereitgestellt. Derzeit würde noch nach der „zu-Fuß-Methode“ (Kilometerstandskontrollen auf der Straße) geprüft. Das Ziel sei aber eine effizientere technische Lösung, wie sie mit dem INSIKA-Verfahren nun im Feldversuch sei. In der Zwischenbilanz gäbe das Hamburger Taxengewerbe inzwischen ein deutlich besseres Bild ab als vor Jahren. Lohses Forderung, das Mietwagengewerbe unbedingt in die Maßnahme einzubeziehen, können wir nur unterstützen. Spätestens 2016 werde das Gesetz zum Registriersystem im Taxengewerbe zwingend in Kraft treten. Von daher gelte es, die Initiative auch überregional voranzubringen, beispielsweise im BZP. Unabhängig davon warb Lohse für die Zusammenarbeit aller interessierten Veranstaltungsteilnehmer aus Industrie und Verwaltung.
INSIKA – Was ist das?
Nach diesem Abriss über die Erwartungen und die Motivation zur Einführung des INSIKA-Projekts von maßgeblichen Vertretern des Hamburger und Berliner Taxigewerbes, die zusammen immerhin mehr als 20% aller deutschen Taxen repräsentieren, waren die beiden Hauptreferenten an der Reihe. INSIKA ist die Abkürzung für „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ und wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert. Dr. Zisky, unter dessen Leitung INSIKA entwickelt wurde, stellte zunächst seine Behörde, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) vor. Diese hat insgesamt ca. 1.600 Mitarbeiter, davon 350 in Berlin. Für uns Taxler haben besondere Bedeutung die Fachbereiche 8.5 „Metrologische Informationstechnik“ und 1.3 „Geschwindigkeit“. Der Fachbereich 8.5 ist verantwortlich für die Entwicklung von INSIKA, wobei es eine enge Abstimmung mit dem FB 1.3, der für die Bauartzulassungen von Taxametern und Wegstreckenzähler zuständig ist, gibt.
Das Prinzip von INSIKA besteht darin, dass jede Buchung bereits in der Kasse mit einer digitalen Signatur „unterschrieben“ wird, wobei spätere Veränderungen erkennbar werden. Die Unversehrtheit der Daten wird prüfbar. Dr. Zisky führte weiter aus, INSIKA biete neben höchster Datensicherheit eindeutig definierte und offene Schnittstellen, wobei Daten auf beliebigen Datenträgern in beliebigen Formaten gespeichert werden können. Es bestünden keine aufwändigen Anforderungen an Systemhersteller. Weitere Vorteile seien die effektive Prüfmöglichkeit und ein Nachweis korrekter Buchungen für den Taxiunternehmer.
Zum Stand des Verfahrens konnte Zisky den Abschluss der Entwicklung verkünden. Die Systeme seien getestet und in Kassen-Prototypen im Einsatz. Eine unabhängige Prüfsoftware stünde zur Verfügung. INSIKA finde national und international verstärkte Aufmerksamkeit.
Der PTB-Mann beurteilte die sehr differenzierte Interessenlage der Taxibetreiber ebenso wie die Kollegen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und wie wir vom TVB. Auch das Problem Mietwagen wurde in diesem Zusammenhang erwähnt.
INSIKA befinde sich mit dem Start der Pilottests in Hamburg und Berlin im vorletzten Stadium vor der gesetzmäßigen Einführung. Der Prototyp besteht in einer im Taxameter befindlichen smardcard, die alle relevanten Daten über eine DFÜ-Verbindung zu einem Datenerfassungsserver sendet und über diesen Server vom Nutzer abgerufen werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Absicherung gegenüber dem Finanzamt durch Anerkennung der Taxameterdaten, vereinfachte Betriebsprüfung/Konzessionsverlängerung, Vereinfachung der Buchhaltung. Dr. Ziskys Vortrag endete mit der Werbung um eine breite Akzeptanz des Verfahrens und erntete großen Beifall.
Datenübergabe an den Nutzer bringt keine zusätzliche Kosten
Anschließend übergab Norbert Zisky das Wort an seinen Mitarbeiter Jörg Wolff, der technische Details über INSIKA preisgab. Ohne die Entwicklungsleistung herabwürdigen zu wollen, wird an dieser Stelle auf die Aufführung von Einzelheiten verzichtet. Wolff gab eine Übersicht der Systemschnittstellen und das Systemkonzept, erklärte die Schutzziele Integrität und Authentizität, beschrieb die Digitale Signatur sowie die GPRS-Datenübertragung. Er gab Auskunft über die Taxameterschnittstelle und beschrieb die signierten Daten, die Datenkodierung. Besonderes Augenmerk galt der Exportschnittstelle, die einheitlich und herstellerunabhängig sein wird, ebenso unabhängig von Ort, Plattform und Medium. Es gibt eine offene und kostenlose Schnittstelle für alle Softwareanbieter. Wolffs Vortrag gab Anlass zu reger Nachfrage. Wer noch mehr Einzelheiten über INSIKA erfahren möchte, erfährt es über www.insika.de.
Gemeinsame Veranstaltung Meilenstein für die Systemeinführung
In der abschließenden Diskussionsrunde gab es zahlreiche Anregungen für weitere Innovationen zur Verhinderung krimineller Machenschaften. Manipulationen auf dem Weg vom Impulsgeber zum Taxameter seien bereits in den Fokus der Behörden gelangt: „der Trend zum „Zweit-Taxameter“ sei erkannt“, meinte ein Behördenvertreter.
Mehrere Teilnehmer erklärten bereits am Ende der Veranstaltung ihren festen Willen zur Bildung eines Netzwerks zum regelmäßigem Informationsaustausch, damit das Projekt zügig vorankommt, denn logischer Weise gibt es Gruppierungen im Taxigewerbe, die sich ganz entschieden gegen die Einführung von INSIKA stellen.
Die Vertreter der PTB äußerten sich nach der Veranstaltung äußerst positiv. Sie sehen in unserer gemeinsamen Initiative einen Meilenstein für die weitere Entwicklung. Der TVB bedankt sich bei allen Teilnehmern für das rege Interesse, besonders aber bei Dr. Zisky und Herrn Wolff für ihre engagierte Arbeit.
Boto Töpfer
.
.
.
|
 |
Rahmenvereinbarung TVB/ Innung – BVG zeigt jetzt Wirkung 2010-09-13 |
 Rahmenvereinbarung TVB/ Innung – BVG zeigt jetzt Wirkung
Liebe Mitglieder,
jetzt könnt Ihr Euch für die Teilnahme am Schienen-Ersatz-Verkehr (SEV) der BVG mit Taxen anmelden. Damit hofft der TVB, den Umsatz seiner Mitglieder weiter steigern zu können. Nach den letzten Ferienwochen haben wir diesen Umsatz auch bitter nötig.
In Kooperation mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wird es demnächst Taxi-Fahraufträge zur Beförderung von Fahrgästen der BVG mit Taxi geben, die aufgrund einer Störung im U-Bahn- oder Tram-Verkehr ihre Reise mit der BVG nicht fortsetzen können und stattdessen eine bestimmte Strecke mit dem Taxi weiterfahren.
Um für einen BVG-Auftrag vermittelt zu werden, erhält jedes teilnehmende Taxi ein spezielles BVG-Schild, das zur Durchführung dieser Fahrten im Fahrzeug vorhanden sein muss.
Ebenfalls muss jeder teilnehmende Fahrer eine kurze Schulung in die spezielle Durchführung dieser Fahrten erhalten, um einen BVG-Auftrag erhalten zu können. Material fürs Fahrzeug und Schulung sind kostenfrei.
Diese Fahrten werden grundsätzlich über Funk an für dieses Auftragssegment „BVG“ angemeldete Fahrer/Fahrzeuge vermittelt. Sie finden immer im Berliner Stadtgebiet und nach Berliner Taxitarif statt.
Abrechnung mit dem Taxibetrieb nach Belegeingang im Kundencenter von Taxi Berlin. Die WBT wird hoffentlich auch bald am SEV der BVG teilnehmen dürfen.
Da das Projekt demnächst starten soll, bitten wir Euch um Meldung bei TB innerhalb der nächsten Tage, wenn Ihr und Eure Fahrer zu den angegebenen Konditionen mit Eurem(n) Fahrzeug(en) teilnehmen möchtet.
Bitte wendet Euch an die TB-Bürodurchwahl 030/6902720, um Euch bei Interesse auf die Teilnehmerliste setzen zu lassen. TB meldet sich dann, sobald die nächsten Schulungstermine feststehen.
Großraumfahrzeuge werden nach Wunsch des Kunden bevorzugt zugelassen, die Teilnahme mit PKW und/oder Kombi ist aber ebenfalls möglich.
Für weitere Fragen zum Rahmenvertrag des TVB und der Innung mit der BVG stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
.
.
.
|
 |
Anträge für Taxenkonzesionen jetzt im Downloadbereich 2009-12-11 |

TVB-Mitglieder, die Anträge für die Ersterteilung einer Taxenkonzession benötigen, wird es selten geben. Aber man braucht jetzt nicht mehr in die Puttkamer Straße zu fahren, um das Formular zu holen. Jeder kann es jetzt bequem zu Hause runterladen.
Die meisten Kollegen werden aber davon profitieren, dass die Anträge auf Erneuerung, Erweiterung oder Änderung ebenfalls im Mitgliederbereich verfügbar sind. So wird eine unnötige Fahrt nach Kreuzberg vermieden und TVB-Mitglieder senken so den CO2-Ausstoß beim Abholen der genannten Anträge auf Null.
Natürlich hat das Formular auch eine neue Qualität, um die Wettbewerbschancen von Taxiunternehmern gegenüber der Schmutzkonkurrenz zu verbessern: es entspricht dem Hamburger Modell!
Wer mit dem Formular Probleme hat, kann auch gerne den Hinweis zum Antrag runterladen. Wer mit dem Hamburger Modell Schwierigkeiten hat, sollte seinen Steuerberater aufsuchen.
Boto Töpfer
.
.
.
|
 |
Vertrag über die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Berlin-Tegel 2009-05-20 |
Vorbemerkung
Die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (im Folgenden „BFG“) stellt auf ihrem Betriebsgelände eine spezielle Fläche für die Nutzung von Taxen zur Verfügung (Taxenachrückplatz).
Die BFG hat die Q-Park GmbH & Co. KG (im Folgenden „Q-Park“) beauftragt, den Taxenachrückplatz zu bewirtschaften und im Namen und für Rechnung der BFG den folgenden Vertrag über die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Tegel abzuschließen. Im Rahmen dieser Vertragsabwicklung hat Q-Park das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden notwenigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die damit verbundenen Gebühren und Entgelte einzuziehen, einschließlich der Geltendmachung im Mahnverfahren. Sämtlicher Schriftverkehr ist mit Q-Park abzuwickeln.
Die vorausgeschickt schließen die
Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH
Flughafen Tegel
13405 Berlin
und
-------------------------------------------------
-------------------------------------------------
-------------------------------------------------
------------------------------------------------- (im Folgenden “das Taxiunternehmen“)
folgenden Vertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt das Taxiunternehmen das Recht, den
Taxennachrückplatz nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen. Die Benutzung des Taxennachrückplatzes ist nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung der Personenbeförderung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Zufahrt auf den Taxenachrückplatz ist nur mit einer Zufahrtsberechtigung gestattet.
Die Möglichkeit wird begrenzt durch die vorhandenen Kapazitäten des Taxennachrückplatzes; ein Anspruch auf Zufahrt bei Vollauslastung besteht nicht.
§ 2 Zufahrtsberechtigung
(1) Die Ausgabe der Zufahrtsberechtigungen (Transponder) erfolgt unternehmensbezogen.
Die Weitergabe des jeweils nummerierten Transponders an Dritte und die Nutzung in bzw. Übertragung auf andere(n) als in den in Anlage 1 angegebenen Fahrzeugen (auch innerhalb des jeweiligen Taxiunternehmens) ist untersagt.
(2) Der Transponder ist Pfleglich zu behandeln. Q-Park und die BFG übernehmen keine
Haftung für Defekte, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Der Verlust eines Transponders ist sofort anzuzeigen.
(3) Der Transponder ist mit der mitgelieferten Halterung in der Mitte der Windschutzscheibe
Hinter dem Rückspiegel anzubringen, um eine Erkennung des Transponders durch die Einfahrtsschranke zu gewährleisten. Auftretende Fehlfunktionen durch nicht ordnungsgemäße Anbringung gehen zu Lasten des Nutzers.
(4) Das Taxiunternehmen verpflichtet sich, Q-Park Änderungen seiner Anschrift und Ver-
Änderungen in der Fahrzeugflotte (z.B. neue Fahrzeuge mit neuem amtlichen Kennzeichen und neuer Ordnungsnummer bzw. Wegfall von Fahrzeugen, Kennzeichen und Ordnungsnummern) unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Benutzungsordnung
(1) Auf dem Taxenachrückplatz gilt die jeweils gültige Fassung der Benutzungsordnung für
Den Taxennachrückplatz. Die aktuelle Fassung der Benutzungsordnung liegt diesem Vertrag als Anlage 2 bei und ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass die Einhaltung der Benutzungsordnung regelmäßig
durch Beauftragte der BFG kontrolliert wird. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung können die dort aufgeführten Maßnahmen ergriffen werden.
(3) Das Taxiunternehmen stellt sicher, dass alle Fahrer der berechtigten Fahrzeuge über den
Inhalt der Benutzungsordnung Kenntnis genommen haben und die darin enthaltenen Kriterien erfüllen. Verstöße gegen die Benutzungsordnung durch Fahrer eines Unternehmens werden dem Unternehmer zugerechnet.
§ 4 Nutzungsentgelte / Zahlungsmodalitäten
(1) Die Ausgabe des Transponders erfolgt gegen eine einmalige Bereitstellungsgebühr
inklusive der Freischaltung von 20 € pro Transponder. Die Gebühr ist bei Vertragsabschluss ausschließlich in bar zur Zahlung fällig. Ist eine Neuausgabe des Transponders aus Gründen erforderlich, die in der Sphäre des Taxiunternehmens liegen (Verlust, Beschädigung, Missbrauch oder ähnliches), beträgt das Bereitstellungsentgelt erneut 20 € in bar.
(2) Für jede Einfahrt auf den Taxenachrückplatz ist ein vorgansbezogenes Nutzungsentgelt
In Höhe von 0,47 € je Vorgang zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt jeweils monatlich rückwirkend für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungssumme wird entweder per Lastschrift zum 15. Des Folgemonats eingezogen oder ist bis spätestens 15. des Folgemonats auf folgende Konto zu überweisen:
Stadtsparkasse Düsseldorf, Kontonummer: 100 383 54, Bankleitzahl: 300 501 10
Die Rechnung ist ab dem 1. Arbeitstag des Folgemonats im Internet unter der Adresse http://taxi.q-park.de eingestellt und kann ausgedruckt werden.
Für die Erstanmeldung auf der Internetseite wird dem Taxiunternehmen eine Kundenummer sowie ein erstmalig zu verwendendes Passwort zugeteilt. Das Passwort ist bei der ersten Anmeldung zu ändern.
Alternativ kann die Rechnung kostenfrei bei Q-Park abgeholt werden oder gegen eine Gebühr von 0,60 € pro Rechnung per Post zugestellt werden.
(3) Alle Nutzungsentgelte wurden auf Basis der Selbstkosten der BFG für die Taxenbereit-
Stellung und der zu erwartenden durchschnittlichen Nutzungsvorgänge je Tag ermittelt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die BFG nur nach Abstimmung mit den Gewerbevertretungen (Innung des Taxigewerbes e.V. und Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V.) berechtigt ist, bei wesentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen die Nutzungsentgelte im Rahmen der Billigkeit anzupassen. In diesem Fall steht dem Taxiunternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(4) Alle vorbezeichneten Entgelte sind Netto-Entgelte und zahlbar zuzüglich der jeweils
geltenden Umsatzsteuer. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem jeweiligen Basis-
Zinssatz gem. § 247 BGB zu entrichten. Der genannte Zinssatz gilt für alle Forderungen der BFG. Q-Park ist berechtigt, für das Mahnverfahren 15,00 € pauschalierte Mahnkosten zu berechnen, die bei erneuter Freischaltung des Transponders zu begleichen sind. Im Falle einer Rücklastschrift sind die dadurch entstandenen Kosten bei der nächsten Rechnung zu begleichen. Dem Taxiunternehmen bleibt hinsichtlich der pauschalierten Mahnkosten der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Kommt das Taxiunternehmen mit der Begleichung einer Rechnung eines Monat in
Rückstand, ist Q-Park berechtigt, die Transponder des Unternehmers bis zur Begleichung der offenen Rechnung zu sperren. Bei wiederholtem Zahlungsrückstand ist Q-Park berechtigt, den Transponder mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 5 Vertragsbeginn und Kündigungsfrist
(1) Der Vertrag beginnt am _______________ und gilt unbefristet. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens mit der Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Berlin-Tegel und mit dem in der entsprechenden bestandskräftigen behördlichen Verfügung festgesetzten Schließungstermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren für eine Übergangszeit etwas anderes.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zum Kündigungstermin erfolgt eine Sperrung aller an den Unternehmer ausgegeben Transponder. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Schließung des Flughafens Berlin-Tegel, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Benutzungsordnung können zu einer außerordentlichen Kündigung bzw. Kündigung aus wichtigem Grund führen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die unternehmsbezogenen Daten aus Anlage 1 werden zu Verwaltungszwecken und zur Zuordnung der ausgegebenen Zufahrtsberechtigungen gespeichert. Der Name des Taxiunternehmens und die ihm zugeordneten Informationen über Fahrzeuge werden an das mit den Kontrollen beauftragte Unternehmen für die Erfassung von Verstößen gegen die Benutzungsordnung übermittelt.
(2) Die einzelnen Nutzungsvorgänge der Zufahrtsberechtigung (Anzahl der Durchfahrten, Sperrungen, Kündigungen und Neuausgaben des Transponders) werden jeweils transponderbezogen erfasst. Diese Daten werden nur für interne Zwecke genutzt – z.B. als Nachweis zur Abrechnung – und nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Der Vertragspartner stimmt der Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Daten mit der unten stehenden Datenschutzerkläung ausdrücklich zu.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn er durch das Taxiunternehmen rechtsgültig
Unterzeichnet und mit dem Unternehmensstempel versehen ist. Unterzeichnet der Unternehmer nicht selbst, sondern durch einen bei ihm angestellten bzw. durch ihn bevollmächtigten Fahrer, hat dieser mit der Unterzeichnung eine ordnungsgemäße Vollmacht vorzulegen. Wird die Bevollmächtigung nicht nachgewiesen, ist Q-Park berechtigt, die Ausgabe bzw. Freischaltung des Transponders solange zu verweigern, bis die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen dennoch in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue gültige zu ersetzen, die den gleichen rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
(3) Vertragsänderungen und/oder – ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformabrede.
(4) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, den
______________________________ ______________________________
Q-Park GmbH & Co. KG Taxiunternehmen
Datenschutzerklärung
Das Taxiunternehmen stimmt hiermit der Erfassung, Speicherung und Weitergabe der in § 6 Abs. 1 und Abs. 2 des Vertrages und in Anlage 1 (Stammdaten des Taxiunternehmens, Informationen zu den Fahrzeugen des Taxiunternehmens und Kontodaten) benannten unternehmensbezogenen Daten für die genannten Zwecke ausdrücklich zu.
Berlin, den
______________________________
Anlage 1
(1) Stammdaten des Taxiunternehmens
Firma: _______________________________________________
Ansprechpartner: _______________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________
Postleitzahl, Ort: _______________________________________________
Telefon: _________________ Fax: _________________ Email: ______________________
Kundennummer (von Q-Park auszufüllen): ________________________________________
(2) Informationen zu den Fahrzeugen des Taxiunternehmens
Die Transponder sind unternehmensbezogen und können von allen Fahrzeugen des Unternehmens genutzt werden, die an dieser Stelle angegeben werden*:
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
(3) Transponder
Das Taxiunternehmen erhält im Rahmen dieses Vertrages folgende Transponder ausgehändigt (von Q-Park auszufüllen):
(4) Einzugsermächtigung
Hiermit wird die Q-Park GmbH & Co. KG ermächtigt, für die Dauer des Vertrages die fälligen Entgelte mittels Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen:
Kreditinstitut: _________________________
Bankleitzahl: _________________________ Kontonummer: ________________________
Berlin, den _________________________
Unterschrift des Taxiunternehmens für die Einzugsermächtigung
__________________________________________________________
* Weitere Fahrzeuge können auf einem separaten Blatt angegeben werden.
.
.
.
|
 |
Einloggen für TVB-Mitglieder 2008-08-12 |
Sehr geehrte Miglieder, um die Mitglieder-Infos lesen zu können, müsst ihr euch einloggen.
Das funktioniert so: Benutzer: (Nachname)
Passwort: (Mitlgiedsnummer)
Vielen Dank!
BT
.
.
. |
|
 |
 |
|
|
Durch den Gelben Punkt am Fahrzeug erkennen Sie einen Fahrer
der sich durch gebotene Höflichkeit und souveräne Fahrweise auszeichnet.
mehr
|
|
 |
 |
|
|
Wir sind nicht nur freundliche
Taxifahrer sondern auch Künstler mit der Kamera.
mehr
|
|
 |
 |
| Dr.Taxi |
Unsere Ausbildung zum Taxifahrer erfolgt mit dem Programm Dr. Taxi
mehr
|
|
|
|