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Beitragsordnung ::
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Beitragsordnung
laut Beschluss vom 06.11.2003

Die Beiträge sind für alle Wagen vierteljährlich im voraus bis zum 3. des ersten Monats im jeweiligen Quartal oder für Jahreszahler bis zum 31.01. des jeweils betreffenden Jahres fällig.

Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag durch Einzugsermächtigung abbuchen lassen, erhalten einen monatlichen Rabatt von 0,50 € je Fahrzeug.

Der Beitrag für Ruhe- und Anwartschaftsmitglieder beträgt 30,00 € pro Mitglied und Jahr und ist bis zum 31.01. des jeweils betreffenden Jahres fällig. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag anteilig zu berechnen. Anwartschaftsmitglieder, die ordentliche Mitglieder werden, erhalten eine geänderte Beitragsrechnung, in der die Beiträge des laufenden Jahres für Anwartschaftsmitgliedschaft und für ordentliche Mitgliedschaft abgegrenzt werden. Sie ist sofort fällig.

Ruhemitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Aufnahmegebühr für Anwartschaftsmitglieder beträgt 10,50 € und wird ggf. später mit der Aufnahmegebühr als ordentliches Mitglied verrechnet.

Für Funkgesellschaften, die ordentliches Mitglied sind, beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Monat und angeschlossenes Fahrzeug 0,50 €, mindestens aber 410,00 € pro Monat. Die Beiträge sind monatlich im Voraus bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig.


Allgemeine Gebühren Beitrag
Aufnahmegebühr 10,50 Euro
monatlicher Beitrag für den 1. Wagen 8,70 Euro
monatlicher Beitrag für jeden weiteren Wagen 5,60 Euro
Zahlungsverzug ordentliche Mitglieder pro Fahrzeug Betrag
Zahlungserinnerung 1,50 Euro
2. Mahnung 2,50 Euro
3. und letzte Mahnung 4,00 Euro
Zahlungsverzug von Ruhe- u. Anwartschaftsmitglieder pro Mitglied Betrag
Zahlungserinnerung 1,50 Euro
2. Mahnung 2,50 Euro
3. und letzte Mahnung 4,00 Euro

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