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§
1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1)
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns
angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem
Teilnehmer geschlossenen Vertrages und für Verträge über
Außenflächenwerbung nach Maßgabe des zwischen dem Taxiunternehmer und
uns geschlossenen Vertrages.
(2)
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch
gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine
Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss
(1)
Der Vertrag über Bildungsmaßnahmen kommt aufgrund schriftlicher
Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns
zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt.
(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies
umgehend mitgeteilt.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1)
Der Teilnehmer eines Seminars ist verpflichtet, das Kursentgelt
vor Beginn des Kurses zu bezahlen.
(2)
Die Zahlung kann durch Überweisung/Einzahlung auf das Konto bei
der Dresdner Bank, BLZ 100 800 00, Konto 443 73 66 00 oder durch
Barzahlung in unseren Geschäftsräumen erfolgen. Bei der bargeldlosen
Zahlung ist aber abweichend von § 270 BGB der tatsächliche Eingang des
Geldes für die Rechtzeitigkeit maßgeblich.
(3)
Beim Werbevertrag verpflichten wir uns, die vereinbarte Vergütung
jeweils zum 15. des Folgemonats auf die vom Taxiunternehmer anzugebende
Kontoverbindung zu zahlen.
§ 4 Vertragsdauer – Kündigung
(1)
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem
Teilnehmer/Taxiunternehmer geschlossenen Vertrag.
(2)
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus
wichtigem Grund möglich.
(3)
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, das dem Werbevertrag
zu Grunde liegende Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden,
begründet dies für uns ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein
Schadenersatzanspruch steht dem Taxiunternehmer für diesen Fall nicht
zu.
§ 5 Haftung für Schäden
(1)
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers,
Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB), insoweit haften wir für jeden Grad des
Verschuldens.
(2)
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Rücktritt des Seminarteilnehmers – Stornierung
(1)
Der Teilnehmer eines Seminars kann bis einen Tag vor
Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 50% des vereinbarten
Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns
kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (Oder auch gleich: Die
Entschädigung ist nicht zu leisten, wenn der freie Veranstaltungsplatz
mit einem neuen, angemeldeten Teilnehmer noch rechtzeitig besetzt werden
kann.)
(2)
Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle
Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1
zurückgetreten ist.
§ 7 Rücktritt des Veranstalters
(1)
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
(2)
für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (mind. 5)
vorliegen,
(3)
die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenen Umständen
abgesagt werden muss.
(4)
In den vorgenannten Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte
vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen den
Teilnehmern nicht zu.
§ 8 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber
uns abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1)
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2)
Für diesen Vertag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(3)
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten
das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
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Durch den Gelben Punkt am Fahrzeug erkennen Sie einen Fahrer
der sich durch gebotene Höflichkeit und souveräne Fahrweise auszeichnet.
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Wir sind nicht nur freundliche
Taxifahrer sondern auch Künstler mit der Kamera.
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| Dr.Taxi |
Unsere Ausbildung zum Taxifahrer erfolgt mit dem Programm Dr. Taxi
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